Unsere Einladung, unser Appell an Sie: Nutzen Sie die Chance der Briefwahl. Überlassen Sie Politik nicht den anderen. Stimmen Sie ab!
So funktioniert die Briefwahl
1. Die Wahlbenachrichtigung, die Sie zur Kommunalwahl am 13. September 2020 bekommen haben, ist auch für die Stichwahl gültig.
2. Auf der Rückseite finden Sie einen sog. Wahlscheinantrag, mit dem Sie die Briefwahl beantragen können.
Achtung: Durch die meisten Kommunen wurden Wahlscheinanträge verschickt, mit denen direkt für beide Wahlgänge die Briefwahl beantragt werden konnte. Nur, wenn dies nicht der Fall war, müssten Sie jetzt erneut einen Antrag auf Briefwahl stellen.
3. Schicken Sie den ausgefüllten Wahlscheinantrag ans Rathaus zurück!
Achtung: Sollten Sie keinen Wahlscheinantrag mehr vorliegen haben, können Sie auch formlos z. B. per Mail die Briefwahl bei Ihrem Wahlamt beantragen.
4. Sie bekommen nun ihre Briefwahlunterlagen zugesandt und können diese in Ruhe zu Hause ausfüllen. Vergessen Sie nicht, auch die eidesstattliche Versicherung auszufüllen und mitzusenden.
5. Schicken Sie Ihren Wahlbrief rechtzeitig vor dem Wahltag ans Rathaus zurück! Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 16 Uhr angekommen sein!
Hinweis: Alternativ können Sie in den allermeisten Rathäusern auch direkt wählen gehen.
Wo kann ich jetzt schon wählen?
Jetzt schon Briefwahl in Ihrer Gemeinde beantragen. Finden Sie Ihr Briefwahlamt und geben Sie dazu Ihre Postleitzahl an.