Die CDU NRW ist in 54 Kreisverbände untergliedert.
Ein Kreisverband ist die Organisation der CDU in den Grenzen eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt. Damit ist er die kleinste selbständige, organisatorische Einheit der CDU mit Satzung und selbständiger Kassenführung. Der Kreisverband zuständig für alle politischen und organisatorischen Fragen seines Bereiches, insbesondere für die Aufnahme von Mitgliedern, die Kassenführung, den Einzug und die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge.
Das oberste Organ des Kreisverbandes ist der Kreisparteitag; seine Befugnisse regelt die Kreissatzung.
Der Kreisvorstand leitet den Kreisverband. Auch seine Aufgaben, Rechte und Pflichten regelt die Kreissatzung.
Die Kreissatzung wird vom Kreisparteitag beschlossen. Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch den Landesvorstand, vertreten durch den Generalsekretär.