Nordrhein-Westfalen geht voran beim Bürokratieabbau: Landesregierung beschließt umfassendes Entlastungspaket

08.05.2026

Nordrhein-Westfalen macht Tempo bei der Modernisierung des Staates. Erstmals ist die Landesregierung zu einem eigenen „Entlastungskabinett“ zusammengekommen und hat ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, das Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen spürbar von Bürokratie entlastet. Im Mittelpunkt steht ein klarer Kurswechsel: mehr Vertrauen, weniger Kontrolle, schnellere Verfahren und mehr Freiraum für pragmatische Lösungen.

Ministerpräsident Hendrik Wüst betonte, ein schneller und handlungsfähiger Staat sei entscheidend für Investitionen, Innovationen und sichere Arbeitsplätze und zugleich fundamental wichtig für das Vertrauen in die Demokratie. Nordrhein-Westfalen habe den Bund-Länder-Beschluss zur Staatsmodernisierung maßgeblich mit vorangetrieben und gebe nun auch bei der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda den Takt vor.

Der Leitgedanke des Entlastungskabinetts: Der Staat soll den Menschen wieder mehr vertrauen. Deshalb setzt Nordrhein-Westfalen auf eine Beweislastumkehr. Künftig muss nicht mehr der Abbau von Bürokratie gerechtfertigt werden, sondern das Festhalten an bestehenden Vorgaben. Was nicht zwingend notwendig ist, entfällt.

Weniger Berichtspflichten für Unternehmen

Ein zentraler Baustein des Pakets ist die Abschaffung landesrechtlicher Berichts- und Dokumentationspflichten zulasten der Wirtschaft. Unternehmen sollen ihre Zeit und Ressourcen stärker auf Innovationen, Investitionen und Wachstum konzentrieren können, statt auf aufwendige Nachweise und Berichte. Ab dem 1. Januar 2027 sind Berichtspflichten zulasten der Wirtschaft deshalb grundsätzlich abgeschafft.

Nur wenn eine Berichtspflicht aus Sicht der Fachverwaltungen zwingend erforderlich ist, muss sie bis dahin fundiert begründet und per Rechtsverordnung festgestellt werden. Andernfalls entfällt sie ersatzlos. Notwendige Ausnahmen werden gebündelt in einer Rechtsverordnung zusammengeführt. Damit schafft Nordrhein-Westfalen neue Freiräume für unternehmerisches Handeln und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.

E-Mail statt Schriftform

Auch für Bürgerinnen und Bürger soll der Kontakt mit der Verwaltung einfacher werden. Künftig soll im Kontakt mit Behörden die einfache E-Mail in vielen Fällen den Brief, das ausgedruckte Formular oder den Gang zur Post ersetzen. Ziel ist, dass zentrale Anliegen schneller, unkomplizierter und digital erledigt werden können. Ein Zwang zur digitalen Kommunikation ist dabei nicht vorgesehen.

Auch hier gilt die Beweislastumkehr: Zum 1. Januar 2027 werden landesrechtliche Schriftformerfordernisse grundsätzlich abgeschafft. Soll eine Schriftform weiter bestehen bleiben, muss ihre Notwendigkeit ausdrücklich begründet und in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Damit setzt Nordrhein-Westfalen einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer digitalen und bürgerfreundlichen Verwaltung.

Mehr Freiheit für Kommunen

Mit dem kommunalen Regelbefreiungsgesetz schafft die Landesregierung außerdem neue Spielräume für Städte und Gemeinden. Kommunen sollen künftig beantragen können, von landesrechtlichen Regelungen befreit zu werden, wenn diese vor Ort hinderlich sind. Das betrifft Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes. Die Genehmigung erfolgt durch das jeweils zuständige Fachministerium.

So können Kommunen für einen befristeten Zeitraum innovative Lösungen erproben, etwa im Bau- und Planungsrecht oder bei der Verwaltungsorganisation. Bewähren sich solche Ansätze in der Praxis, können sie später in Landesrecht übernommen werden. Zugleich setzt sich Nordrhein-Westfalen auf Bundesebene dafür ein, vergleichbare Befreiungen auch von Bundesrecht zu ermöglichen.

Förderverfahren werden schneller und einfacher

Neben den drei Entlastungsgesetzen modernisiert die Landesregierung auch ihre Förderverfahren. Künftig wird nicht mehr jeder Verwendungsnachweis flächendeckend geprüft. Stattdessen setzt das Land auf vollautomatisierte Bescheide, vereinfachte Nachweise, höhere Bagatellgrenzen und mehr Pauschalen. Risikoarme Fälle können dadurch deutlich schneller bearbeitet werden.

Das entlastet sowohl die Empfängerinnen und Empfänger von Fördermitteln als auch die Bewilligungsbehörden. Förderverfahren werden dadurch nicht nur schneller, sondern auch verständlicher und praxistauglicher.

Nordrhein-Westfalen gibt den Takt vor

Mit dem Entlastungskabinett setzt Nordrhein-Westfalen ein deutliches Signal: Der Staat wird einfacher, schneller und handlungsfähiger. Bürgerinnen und Bürger sollen erleben, dass Verwaltung unkomplizierter wird. Unternehmen sollen mehr Zeit für Wertschöpfung gewinnen. Kommunen sollen mehr Raum bekommen, neue Lösungen vor Ort zu erproben.