Stichwahl am 27. September 2020

Stichwahl am 27. September 2020

Stichwahl am 27. September 2020

Stichwahl am 27. September 2020

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Stichwahl am 27. September 2020 zusammengefasst.

Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit haben wir bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, es ist jedoch immer die weibliche Form mitgemeint.

Wann findet eine Stichwahl statt?

Wenn bei der Bürgermeister-, Oberbürgermeister- bzw. Landratswahl am 13. September kein Kandidat über die Hälfte der Stimme erhalten hat, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Diese findet am 27. September statt.
Bei der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, welcher von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.

Wie erfahre ich, ob ich als Wähler zur Beteiligung an einer Stichwahl aufgerufen bin?

Die lokalen Medien werden am 14. September voraussichtlich ausführlich darüber berichten, in welchen Städten, Gemeinden und Landkreisen am 27. September Stichwahlen stattfinden werden.
Entsprechende offizielle Wahlbekanntmachungen der Wahlleiter erfolgen in ortsüblicher Weise. Auskünfte dazu erteilen zudem die Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie die zuständige CDU-Kreisgeschäftsstelle.

Werden für die Stichwahl neue Wahlbenachrichtigungen verschickt?

In der Regel werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen eigens für die Stichwahl verschickt. Die Wahlbenachrichtigung, die Sie vor der Wahl am 13. September bekommen haben, gilt auch als Benachrichtigung für mögliche Stichwahlen am 27. September.

In welchem Wahllokal kann ich an der Stichwahl teilnehmen?

Die Stichwahl findet in demselben Wahllokal statt, in dem Sie auch bei der Wahl am 13. September gewählt haben. Die Adresse finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben, erfahren Sie die Adresse Ihres Wahllokals beim Wahlamt Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.

Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verlegt. Kann ich trotzdem an der Stichwahl teilnehmen?

Ja. Bei der Wahl im Wahllokal soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden, soweit sie noch vorhanden ist. Sie können aber auch ohne Wahlbenachrichtigung in Ihr Wahllokal gehen. Zur Stimmabgabe dort genügt die Vorlage eines gültigen Personalausweises / Identitätsausweises durch die wahlberechtigte Person.

Ich will bei der Stichwahl per Briefwahl wählen. Was muss ich tun?

Um per Briefwahl wählen zu können, ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen ist an die zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung zu richten. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Auch eine formlose E-Mail ist möglich. Eine telefonische Antragstellung ist hingegen nicht möglich. In vielen Gemeinden kann der Briefwahlantrag auch direkt über die Internetseite der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Alle Informationen zur Briefwahl und die Kontaktdaten Ihres zuständigen Wahlamtes finden Sie hier! Alternativ können Sie das Wahlamt auch persönlich aufsuchen und dort Ihre Wahlunterlagen abholen. In den meisten Fällen gibt es hier auch die Möglichkeit, der Sofortwahl, d.h. Sie können die Briefwahlunterlagen direkt ausfüllen und sofort vor Ort einwerfen. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachungen Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung! 

Hinweis: In vielen Gemeinden gab es die Möglichkeit mit der Briefwahlbeantragung für den ersten Wahlgang bereits die Briefwahl für die Stichwahl mitzubeantragen. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, bekommen Sie Ihre Briefwahlunterlagen zur Stichwahl automatisch zugesandt. 

Ich will per Briefwahl wählen. Ab wann kann ich das tun?

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann frühestens nach dem Druck der Stimmzettel durch die Gemeindeverwaltung erfolgen. Hiermit ist erst einige Tage nach dem 13. September zu rechnen. Briefwahlunterlagen können ab sofort und noch bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr und in besonderen Fällen sogar noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden. Alle Informationen zur Briefwahl und die Kontaktdaten Ihres zuständigen Wahlamtes finden Sie hier!

Ich habe Briefwahl beantragt. Bis wann kann ich wählen?

Die Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief umgehend danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden.

Holt der Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen persönlich ab, so soll ihm die Gemeindebehörde Gelegenheit geben, die Briefwahl gleich an Ort und Stelle auszuüben. Diese Sofortwahl ist in den allermeisten Stadt-/Gemeindeverwaltungen möglich. Bitte beachten Sie dazu die örtlichen Bekanntmachungen.

Der Briefwähler muss seinen Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschicken oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgeben. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 16:00 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen. Der Wahlbrief sollte daher unbedingt bereits einige Tage vor dem eigentlichen Wahltag auf den Weg dorthin gebracht werden!

Ich möchte andere dabei unterstützen, ebenfalls per Briefwahl zu wählen. Geht das und was muss ich dafür tun?

Sie können nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragen. Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht. Die von einem Bevollmächtigten für einen anderen beantragten Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten dann direkt zugeschickt. Vertritt der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Antragsstellung, kann er wahlweise aber auch beantragen, dass die Unterlagen von ihm selbst in Empfang genommen werden, um sie anschließend dem Wahlberechtigten zu überbringen.

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten in der Stichwahl am 27. September 2020