Bodo Löttgen: „Staatskanzlei darf nicht für SPD-Wahlkampf missbraucht werden!“

22.07.2015

„Nach dem Versuch von SPD-Amtsträgern, durch das Verbot einer Neuauszählung eine Feststellung des Wählerwillens in Köln zu verhindern, macht es nun den Anschein, als würde die SPD-Landesvorsitzende Hannelore Kraft Wahlkampftermine auf Steuerzahlerkosten organisieren, um so die eigene Parteikasse zu schonen. Dieser Vorgang bedarf dringend der Überprüfung unabhängiger Stellen!“ erklärt der Generalsekretär der CDU Nordrhein-Westfalen zu dem heute veröffentlichten Artikel im Kölner EXPRESS.

Danach plant die Ministerpräsidentin und Vorsitzende der NRW SPD, Hannelore Kraft, im August und September – also in den letzten 6 Wochen vor den Bürgermeisterwahlen am 13. September – eine Reise in verschiedene Städte und Gemeinden zur Unterstützung der örtlichen SPD Kandidaten.

Zur inhaltlichen Vorbereitung bat die Bezirksregierung im Auftrag des NRW- Innenministeriums und der Staatskanzlei um „Amtshilfe“ und Zulieferung relevanter Daten zur Vorbereitung der Reise.

„Sollte dieses Vorgehen den Tatsachen entsprechen, dann hat Frau Kraft versucht, mit Hilfe öffentlicher Mittel in den Wahlkampf einzugreifen. Das kann man nicht klein reden, das wäre ein Skandal! “, so Bodo Löttgen.

„In einer Reihe von Entscheidungen hat u.a. das Bundesverfassungsgericht für die Abgrenzung zulässiger und unzulässiger regierungsamtlicher Arbeit zwei Kategorien von Grenzen – inhaltlicher und zeitlicher Natur – entwickelt. (BVerfGE 44, 125).

Die Tatsache, dass mit Innenministerium und Staatskanzlei gleich zwei regierungsamtliche Stellen in die Vorbereitung einer Wahlkampftour der Ministerpräsidentin und SPD-Parteivorsitzenden involviert sind, widerspricht eindeutig dem im Urteil vorgeschriebenen Grundsatz der ‚parteipolitischen Neutralität‘ und überschreitet ‚die dem Organ zugewiesenen Verfassungsaufgaben‘ erheblich.

Darüber hinaus verletzt dieser Vorgang den Grundsatz, ‚nach der insbesondere in Vorwahlzeiten die staatlichen Organe zu äußerster Zurückhaltung verpflichtet sind. Als Vorfeld der Wahl gilt […], jedenfalls aber die letzten sechs Wochen vor der Wahl.‘

Auch eine Ministerpräsidentin muss sich an diese Grundsätze halten: Wahlkampf ist Sache der Parteien. Weder die Staatskanzlei noch das Innenministerium oder die Bezirksregierungen dürfen dafür missbraucht werden. Frau Kraft muss demokratische Spielregeln einhalten und diesen Sachverhalt dringend aufklären. Sie muss offenlegen, in welchen Städten und Gemeinden sie ebenfalls als SPD-Landesvorsitzende mit Unterstützung der Staatskanzlei und der Ministerien den Wahlkampf plant. “

Der Kölner Express hatte berichtet, dass Staatskanzlei und Innenministerium E-Mails an den Rhein-Erft-Kreis gesendet hatten, in denen um Informationen zur Vorbereitung einer Wahlkampftour der Ministerpräsidentin gebeten wurde.