Der Schutz von Kindern vor Gewalt ist das Recht jedes Kindes: Landeskinderschutz Nordrhein-Westfalen lässt auf sich warten

19.09.2014

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2014 erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU Nordrhein-Westfalen Ina Scharrenbach MdL:

„Jedes Kind hat Rechte“ – unter diesem Motto finden in zahlreichen Städten und Gemeinden am Samstag, 20. September 2014, zahlreiche Aktionen von Vereinen, Verbänden und Institutionen zum Weltkindertag statt.

Passend dazu hat in dieser Woche der Bundesjustizminister einen Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht eingebracht. Hiermit wird einer Forderung der CDU nachgekommen, nach der Minderjährige vor sexuellen Übergriffen in Erziehungsverhältnissen besser geschützt werden müssen.

Ina Scharrenbach, stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Nordrhein-Westfalen: „Kinderschutz ist ein hohes Gut, zu dessen Verwirklichung Staat und Gesellschaft gleichermaßen beizutragen haben. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt. Dieser besondere Auftrag in der Verfassung unseres Landes ist Anspruch und Verantwortung zugleich. Seit 2012 kündigt die rot-grüne Landesregierung ein Kinderschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen an. Aber außer vollmundigen Äußerungen von Ministerin Ute Schäfer (SPD) ist hierzu bisher nichts geschehen. Auch an dieser Stelle lässt die Landesregierung ihren zahlreichen Worten keine Taten folgen.“

Die CDU Nordrhein-Westfalen wirbt seit über anderthalb Jahren im Landtag dafür, dass ein kleiner Baustein zum Kinderschutz in unserem Land endlich umgesetzt wird: Die CDU will, dass Ärzte sich bei Verdacht auf Kindesmisshandlung interkollegial austauschen können. Denn: „Wenn Minderjährige bei Kinder- und Jugendärzten, Hausärzten oder in Krankenhäusern zur Behandlung vorgestellt werden und es für den jeweilige Arzt nicht klar ist, ob tatsächlich die Diagnose einer Kindesmisshandlung schon vorliegt, ist es derzeit den betroffenen Ärzten grundsätzlich nicht gestattet, sich ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten und damit möglicherweise der Täter über ihre Befunde und Verdachtsdiagnosen von Kindesmisshandlung interkollegial auszutauschen“, so Scharrenbach weiter.

Ärzte, die derzeit bei Verdacht auf Kindesmisshandlung trotzdem den Austausch mit anderen Ärzten suchen, machen sich damit grundsätzlich strafbar. Diese rechtliche Unsicherheit will die CDU zum Schutz von Kindern beendet wissen. Da entsprechende Diagnosen nur durch approbierte Ärzte gestellt werden können, ist es deshalb wichtig, Ärzten, die Kinder behandeln, einen Informationsaustausch zu ermöglichen, wie er bei allen übrigen Diagnosen bei Ärzten üblich ist und zur Vermeidung von Kunstfehlern auch gefordert wird. Seit anderthalb Jahren stehen SPD und Bündnis 90/Die Grünen hier auf der Bremse. „Der Schutz von Kindern vor Gewalt ist das Recht jedes Kindes. Jedes Kind hat Rechte“ – wann werden SPD und Bündnis 90/Die Grünen endlich der Landesverfassung gerecht?“, so Scharrenbach abschließend.