Die Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief umgehend danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden.
Holt der Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen persönlich ab, so soll ihm die Gemeindebehörde Gelegenheit geben, die Briefwahl gleich an Ort und Stelle auszuüben. Diese Sofortwahl ist in den allermeisten Stadt-/Gemeindeverwaltungen möglich. Bitte beachten Sie dazu die örtlichen Bekanntmachungen.
Der Briefwähler muss seinen Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschicken oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgeben. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 16:00 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen. Der Wahlbrief sollte daher unbedingt bereits einige Tage vor dem eigentlichen Wahltag auf den Weg dorthin gebracht werden!