Ja. Bei der Wahl im Wahllokal soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden, soweit sie noch vorhanden ist. Sie können aber auch ohne Wahlbenachrichtigung in Ihr Wahllokal gehen. Zur Stimmabgabe dort genügt die Vorlage eines gültigen Personalausweises / Identitätsausweises durch die wahlberechtigte Person.