Sie können nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragen. Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht. Die von einem Bevollmächtigten für einen anderen beantragten Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten dann direkt zugeschickt. Vertritt der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Antragsstellung, kann er wahlweise aber auch beantragen, dass die Unterlagen von ihm selbst in Empfang genommen werden, um sie anschließend dem Wahlberechtigten zu überbringen.