Um per Briefwahl wählen zu können, ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen ist an die zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung zu richten. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Auch eine formlose E-Mail ist möglich. Eine telefonische Antragstellung ist hingegen nicht möglich. In vielen Gemeinden kann der Briefwahlantrag auch direkt über die Internetseite der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Alle Informationen zur Briefwahl und die Kontaktdaten Ihres zuständigen Wahlamtes finden Sie hier! Alternativ können Sie das Wahlamt auch persönlich aufsuchen und dort Ihre Wahlunterlagen abholen. In den meisten Fällen gibt es hier auch die Möglichkeit, der Sofortwahl, d.h. Sie können die Briefwahlunterlagen direkt ausfüllen und sofort vor Ort einwerfen. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachungen Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung!
Hinweis: In vielen Gemeinden gab es die Möglichkeit mit der Briefwahlbeantragung für den ersten Wahlgang bereits die Briefwahl für die Stichwahl mitzubeantragen. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, bekommen Sie Ihre Briefwahlunterlagen zur Stichwahl automatisch zugesandt.