Keine Gebühren für Lebensmittelkontrollen bei Metzger, Bäcker und Restaurants - Remmel kann sich nicht auf EU-Recht berufen

15.03.2017

Das Europäische Parlament hat heute in Straßburg die neue Verordnung über amtliche Lebensmittelkontrollen beschlossen. Im Vorfeld war insbesondere die Frage umstritten, ob verpflichtende Gebühren für die Lebensmittelkontrollen eingeführt werden müssen. Der Kommissionsvorschlag sah dies ursprünglich vor. Auf Initiative von CDU und CSU bleibt es den Mitgliedstaaten nun aber weiterhin überlassen, wie die Kontrollen finanziert werden.

„Im Interesse der Verbraucher sind wirksame Kontrollen notwendig, die natürlich auch Kosten verursachen. Aber ob die Mittel aus Gebühren oder Steuermitteln finanziert werden, muss den Mitgliedsstaaten überlassen bleiben. Das geht Europa nichts an, solange die Kontrollen ordnungsgemäß nach europäischen Standards durchgeführt werden“, so die Vorsitzende des CDU-Agrarausschusses, Christina Schulze Föcking.

Der CDU-Europaabgeordnete und gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Dr. Peter Liese erläuterte, dass es eine Unterscheidung zwischen dem global agierenden Großunternehmen und kleinen Betrieben wie Restaurants, Bäckereien und Metzgereien geben müsse. „Es wäre ein falsches Signal, dem kleinen Restaurantbesitzer oder Lebensmittelhandwerker um die Ecke Gebühren aufzuerlegen, wenn sich diese stets korrekt verhalten haben und die Kontrollen einwandfrei verlaufen sind“, so Liese.

Landesverbraucherschutzminister Remmel hat seit Juni 2016 in NRW Pflichtgebühren auch für Regelkontrollen eingeführt, und sich dabei auch auf europäisches Recht berufen. „Europa zwingt Nordrhein-Westfalen hier zu nichts. Auch in Deutschland haben nur zwei Bundesländer, nämlich nur NRW und Niedersachsen, solche Gebühren eingeführt. Nicht einmal in anderen rot-grün regierten Bundesländern wird das mittelständische Handwerk so belastet“, so die beiden CDU-Politiker abschließend.