
Zur Ankündigung von SPD-Arbeitsminister Schneider gegen den Bund im Falle der Rückforderung von nicht verausgabter Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket klagen zu wolle, erklärt die stellvertretende Landesvorsitzende der NRW-CDU Ina Scharenbach:
Nach Angaben von Landesminister Schneider will das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium die nächste Rate für die Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern um das 2012 von den Kommunen nicht ausgegebene Geld aus dem Bildungspaket kürzen.
„Das Chaos bei der Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit geht weiter. Erst erlaubt das NRW-Arbeitsministerium den Kommunen Anfang des Jahres, die nicht verausgabten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erneut einzuplanen. Dann handeln Kommunen nach diesem Erlass und stellen damit die Weiterbeschäftigung von zahlreichen Schulsozialarbeiterin in NRW sicher und jetzt stellt sich heraus: Das Vorgehen des Landes ist mit dem Bund überhaupt nicht bis zum Schluss abgestimmt. Anscheinend spricht das SPD-geführte Arbeitsministerium in NRW wenig mit dem ebenfalls SPD-geführten Bundesarbeitsministerium“, kritisiert die stellvertretende Landesvorsitzende der NRW-CDU Ina Scharrenbach.
Leidtragende seien jetzt die Kommunen und die Schulsozialarbeiter, denn das was jetzt passiere, werde auf ihrem Rücken ausgetragen. Sollte es tatsächlich zu einer Rückforderung des Bundes kommen, solle sich das Land überlegen, ob es die Kommunen, die aufgrund der Erlasslage des Landes gehandelt haben, schadlos stelle und damit die künftig fehlenden Mittel ausgleiche. Scharrenbach: „Die Kommunen verdienen Vertrauensschutz des Landes, denn sie haben im Vertrauen auf das Land gehandelt.“
Der Kreis Unna habe beispielsweise rund zwei Millionen Euro aus nicht verausgabten Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes für die Weiterbeschäftigung der Schulsozialarbeiter für das Schuljahr 2014/2015 aufgrund der Erlasslage des Landes eingeplant. Anschlussverträge mit den Beschäftigten werden auf den Weg gebracht.
Die CDU-geführte Bundesregierung habe den Bundesländern für die Jahre 2011 bis 2013 jeweils 400 Mio. EUR für Schulsozialarbeit und für das außerschulische Hort-Mittagessen zur Verfügung gestellt. Dies wurde im Rahmen des Vermittlungsausschusses zum Bildungs- und Teilhabepaket Anfang 2011 beschlossen. Dieses Geld war von Anfang an nur als Anschubfinanzierung gedacht. Gemeinsam – zwischen Bund und den Bundesländern – wurde vereinbart, dass diese Anschubfinanzierung 2013 ausläuft. Die Schulsozialarbeit fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Dies habe Bundesarbeitsministerin Nahles nochmals bestätigt.
„Obwohl die nordrhein-westfälische Landesregierung wusste, dass die Mittel nur bis zum 31. Dezember 2013 zur Verfügung stehen, hat sie nichts, aber auch gar nichts dafür getan, eine Anschlusskonzeption aufzustellen und die Finanzierung gemäß ihrer eigenen Zuständigkeiten wahrzunehmen“, kritisiert Scharrenbach.
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