Scharrenbach: Mittel für den U3-Ausbau dürfen nicht verfallen Verwendungszeitrum für Bundes- und Landesmittel verlängern

22.10.2013

Die stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach, erklärt zu den enthaltenen Fristen in den Bundesinvestitions- programmen zur Finanzierung der Kinderbetreuung, nach deren Ablauf Maßnahmen nicht mehr gefördert werden können:

Bis 2014 wird sich der Bund mit rund 608 Mio. Euro an dem U3-Ausbau in Nordrhein-Westfalen beteiligen. Allerdings enthalten die Bundesinvestitionsmittel Fristen, bis wann diese zwingend durch die Kommunen verwendet sein müssen. Die erste Frist endet am 31. Dezember 2013 (für die Bundesmittel Tranche I „2008-2013“), die zweite Frist am 31. Dezember 2014 (für die Bundesmittel Tranche II „2013-2014“).

„Es zeichnet sich ab, dass viele Kommunen erhebliche Probleme haben, die zur Verfügung gestellten Investitionsmittel fristgerecht auszugeben: Einmal sind es baurechtliche Gründe, ein anderes Mal gibt es in Großstädten schlicht Probleme, noch geeignete Grundstücke zu finden“, erklärt die stellvertretende Landesvorsitzende der NRW-CDU Ina Scharrenbach. Die Liste, warum etliche geförderte Bauten nicht rechtzeitig fertig werden können, sei lang. Damit die Kommunen die eingeplante Förderung trotzdem erhalten und behalten können, setzte sich die CDU Nordrhein-Westfalen weiter dafür ein, den Verwendungszeitraum der Bundesmittel moderat zu verlängern. Scharrenbach weiter: „Daher begrüßen wir es ausdrücklich, dass unter Federführung des Bundesfamilienministeriums hierzu Gespräche mit den Ländern aufgenommen worden sind.“ NRW ist an diesen Gesprächen beteiligt.

„Besonders erfreulich ist, dass mit einer Verlängerung der Programme die Chance besteht, auf neue Bedarfe, die nach dem Rechtsanspruch seit dem 1. August 2013 sichtbar geworden sind, zu reagieren. Mit einer Verlängerung des Verwendungszeitraumes erhalten die Kommunen darüber hinaus die notwendige finanzielle Planungssicherheit für den weiteren U3-Ausbau“, erklärt Scharrenbach.