Scharrenbach: Weckruf der EU Landesregierung muss aus Winterschlaf erwachen und Rettungsgesetz in NRW endlich auf den Weg bringen

22.01.2014

Zu der vom Europäischen Parlament am 15. Januar 2014 beschlossenen Bereichsausnahme für die Vergabe von rettungsdienstlichen Leistungen erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU Nordrhein-Westfalen Ina Scharrenbach MdL:

Derzeit klopfen Vertreter aller politischen Parteien in NRW den zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Katastrophenschutz bei den Jahresdienstbesprechungen mächtig auf die Schultern. Zahlreiche Helferinnen und Helfer haben im letzten Jahr bei den Hochwassereinsätzen vorbildliche Arbeit geleistet, einen außerordentlichen Einsatz gezeigt und damit verdeutlicht: Im Katastrophenfall verfügen wir in NRW noch über ein schlagkräftiges Hilfeleistungssystem.

Wenn es um den Erhalt des weitgehend auf ehrenamtlichen Engagements fußenden Zivil- und Katastrophenschutzes geht, zeigen sich die Vertreter der NRW-Landesregierung allerdings eher zugeknöpft. „Um den Bevölkerungsschutz dauerhaft sicherstellen zu können, benötigen die Ehrenamtlichen in der Gefahrenabwehr Übungen, Aus-, Fort- und Weiterbildung. Da aber immer mehr Kommunen in NRW sich auf den Weg machen, die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen auszuschreiben oder in die eigenen Hände zu übernehmen, ist das in NRW bewährte System gefährdet. Hierbei leistet ein Erlass aus dem Jahre 2010 aus dem Landesgesundheitsministerium ganze Arbeit – und deshalb gehört dieser Erlass schleunigst ausgesetzt. Die Kommunen und die Rettungsdienste benötigen dringend Rechtssicherheit“, so Ina Scharrenbach MdL, stellvertretende Landesvorsitzende der NRW-CDU.

Am 15. Januar 2014 hat das Europäische Parlament die Bereichsausnahme für die Vergabe von rettungsdienstlichen Leistungen beschlossen. Damit ist der Weg für eine NRW-Regelung frei. Das seit Monaten andauernde Zögern der rot-grünen Landesregierung stößt bei der NRW-CDU nur noch auf Kopfschütteln: „Es ist absolut unverständlich, dass die grüne Ministerin Steffens ihren Erlass nicht aussetzt und jetzt endlich das Rettungsgesetz NRW auf den Weg bringt. Damit bekommen die kommunal Verantwortlichen endlich Rechtssicherheit. Man kann fast den Eindruck gewinnen, dass das ehrenamtliche System der Ministerin ein Dorn im Auge ist. Die Bereichsausnahme für den Rettungsdienst gehört ins NRW-Gesetz, zur Sicherung des Bevölkerungsschutzes und der bewährten ehrenamtlichen Strukturen“, so Ina Scharrenbach weiter.

Zahlreiche Kommunen – insbesondere im ländlichen Raum – haben ihren Rettungsdienst über Hilfsorganisationen im Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamtlichen organisiert. Infolge von Anbieterwechseln oder Kommunalisierungen sind bereits für viele Ehrenamtliche die Übungsmöglichkeiten im Zivil- und Katastrophenschutz weggefallen.

Die CDU Nordrhein-Westfalen sieht sich in ihrer Forderung durch die aktuelle Entwicklung auf europäischer Ebene bestärkt: Die neuen Regelungen des europäischen Vergaberechts betonen die Einheit von Zivil- und Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr und erkennen die besondere Rolle von gemeinnützigen Organisationen auf dem Gebiet der Notfalldienste an.

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